GmbH oder AG liquidieren: der Zeitplan
Das Obligationenrecht sieht eine Publikation des Schuldenrufs im Schweizerischen Handelsamtsblatt vor (Art. 742 Abs. 2), und seit dem 1. Januar 2023 läuft das Sperrjahr ab dieser Publikation (Art. 745 Abs. 2). Viele Ratgeber im Netz beschreiben noch drei Schuldenrufe. Dieser Rechner wendet das geltende Recht an.
Frühestmöglichen Verteilungstermin berechnen
Berechnet auf den entsprechenden Tag des folgenden Jahres (bzw. des dritten Monats) nach der Publikation. Bearbeitungszeiten von Handelsregister und SHAB sind nicht berücksichtigt; im konkreten Fall ist Ihre Treuhand oder das Handelsregisteramt massgebend.
Vor der Löschung: Die Archive der Gesellschaft sind etwas wert. Abläufe, Kundendossiers, Offerten, Berichte: Eine anonymisierte Kopie kann KI-Laboren lizenziert werden, und der Erlös kommt zum Liquidationsergebnis hinzu. Die Geschäftsbücher bleiben zehn Jahre aufbewahrt. Daten der Gesellschaft verkaufen →
Die Schritte, in der Reihenfolge des Gesetzes
- Auflösungsbeschluss der Generalversammlung, öffentlich beurkundet (Art. 736 Ziff. 2 OR). Die Gesellschaft behält ihre Persönlichkeit und führt den Zusatz «in Liquidation» bis zum Abschluss der Verteilung (Art. 739 OR).
- Liquidatoren: der Verwaltungsrat, sofern Statuten oder Generalversammlung nicht andere bestimmen; sie werden ins Handelsregister eingetragen, mindestens einer mit Wohnsitz in der Schweiz (Art. 740 OR).
- Bilanz und Schuldenruf: Die Liquidatoren erstellen eine Bilanz; bekannte Gläubiger werden einzeln benachrichtigt, unbekannte durch eine Publikation im SHAB (Art. 742 OR).
- Abwicklung: laufende Geschäfte beenden, Aktiven verwerten, Verpflichtungen erfüllen (Art. 743 OR). ⚠️ Decken die Aktiven die Schulden nicht mehr, benachrichtigen die Liquidatoren das Gericht, das den Konkurs eröffnet (Art. 743 Abs. 2 OR).
- Verteilung: frühestens ein Jahr nach der Publikation, oder drei Monate mit Bestätigung eines zugelassenen Revisionsexperten (Art. 745 OR) — diesen Termin berechnet der Rechner oben.
- Löschung: Die Liquidatoren melden dem Handelsregister das Erlöschen der Firma (Art. 746 OR).
- Aufbewahrung: Geschäftsbücher, Aktienbuch und Belege werden nach der Löschung zehn Jahre an einem sicheren Ort aufbewahrt (Art. 747 OR).
Was sich am 1. Januar 2023 geändert hat
Die Aktienrechtsrevision (AS 2020 4005, in Kraft seit 1. Januar 2023) hat Art. 745 Abs. 2 neu gefasst: Das Sperrjahr läuft ab dem Tag, an dem der Schuldenruf publiziert wurde. Art. 742 Abs. 2 sieht eine Publikation im SHAB vor. Viele Ratgeber beschreiben noch drei Schuldenrufe und eine Frist ab dem dritten. Für die GmbH gelten die gleichen Regeln (Art. 826 Abs. 2 OR), für die Genossenschaft ebenfalls, vorbehaltlich ihrer eigenen Bestimmungen (Art. 913 OR).
Prüfen, ob eine Firma in Liquidation oder gelöscht ist
Häufige Fragen
Wie oft muss der Schuldenruf publiziert werden?
Einmal im Schweizerischen Handelsamtsblatt für unbekannte Gläubiger; bekannte Gläubiger werden einzeln benachrichtigt (Art. 742 Abs. 2 OR, geltende Fassung).
Wann darf das Liquidationsergebnis verteilt werden?
Frühestens ein Jahr nach der Publikation des Schuldenrufs (Art. 745 Abs. 2 OR).
Kann das Sperrjahr verkürzt werden?
Ja, auf drei Monate, wenn ein zugelassener Revisionsexperte bestätigt, dass die Schulden getilgt sind und keine Interessen Dritter gefährdet werden (Art. 745 Abs. 3 OR).
Wie lange müssen die Geschäftsbücher aufbewahrt werden?
Zehn Jahre nach der Löschung der Gesellschaft, an einem von den Liquidatoren bezeichneten sicheren Ort (Art. 747 OR).
Gesetzestexte am 24.09.2026 auf fedlex.admin.ch gelesen (Obligationenrecht, SR 220, geltende Fassung). Diese Seite beschreibt das Gesetz und ersetzt keine Rechtsberatung.